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Schulregeln im Schuljahr 2024/25

Zum ausdrucken ist das Dokument hier als pdf hinterlegt.

1. Pünktlichkeit - Erkrankung

  • Telefonische Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten am Erkrankungstag bis 8:00 Uhr unter Tel.: 08856/813730 (AB) oder im Schulmanager.
    Schüler, die im Laufe des Tages erkranken, können vor Unterrichtende nur vom Unterricht befreit werden, wenn sie von einem Erziehungsberechtigten persönlich abgeholt werden. (Unterschrift auf dem Formblatt im Sekretariat notwendig!)
  • Bei längerer Erkrankung täglich telefonisch neu entschuldigen oder die Zeitdauer am ersten Erkrankungstag mitteilen.
  • Mündliche Entschuldigungen über Mitschüler werden nicht akzeptiert.
  • Bei Rückkehr muss eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenlehrkraft vorgelegt werden, bei vier aufeinander folgenden Krankheitstagen ist ein ärztliches Attest erforderlich.
  • Unterrichtsbeginn ist pünktlich um 08:00 Uhr.
  • Penzberger Schüler, die später Unterricht haben, kommen erst zu ihrem tatsächlichen Unterrichtsbeginn.

2. Verhalten während des Unterrichts

  • Fehlende Hausaufgaben/Materialien (Hefte, Bücher, Schreibzeug...) werden vermerkt.
    Häufung: Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten. Gegebenenfalls kann Nacharbeit auch außerhalb der regulären Unterrichtszeiten angeordnet werden.
    In diesem Fall haben dann die Eltern für den Heimweg zu sorgen.
  • Essen während des Unterrichts ist nicht gestattet.
  • Das Verlassen des Schulgeländes ist nicht gestattet.
  • Bei massiven Unterrichtsstörungen kann eine Abholung durch die Erziehungsberechtigten notwendig werden.
  • Das Kaugummikauen ist zu unterlassen.

3. Mittagspausenregelung

  • Während der Mittagspause dürfen die Schüler das Schulgelände nur mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten verlassen, die zu Beginn des Schuljahrs vorgelegt werden muss.

4. Allgemeine Verhaltensregeln

  • Pausenregelung:
    Schönes Wetter: Aufenthalt auf den Pausenhöfen
    Schlechtes Wetter: Aufenthalt im Unterrichtsraum der kommenden Unterrichtsstunde – Aufsicht führt die Lehrkraft der Stunde nach der jeweiligen Pause
  • Das Mitführen unterrichtsfremder Gegenstände ist verboten. Verstöße gegen das Verbot führen zur Abnahme der Gegenstände.
    Handys sind auf dem gesamten Schulgelände auszuschalten. Über Ausnahmen entscheidet die Aufsicht führende Lehrkraft. Bei Zuwiderhandlung kann das Handy vorübergehend einbehalten werden.

    Für den Verlust unterrichtsfremder Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden.

    Nikotin, Alkohol und andere Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten und führen zur Abnahme, zu Ordnungsmaßnahmen, zur Mitteilung an die Erziehungsberechtigten und gegebenenfalls zur Anzeige.

  • Diebstahl, verbale und körperliche Angriffe führen zu Konsequenzen und ggf. zur Anzeige.
  • Beschädigungen und Verunreinigungen von Schul- und Privateigentum werden vom Verursacher ersetzt bzw. gereinigt.
  • Auf dem Schulhof und im Schulhaus ist das Spucken streng verboten.
  • Eine der Schule angemessene Bekleidung wird vorausgesetzt.
    Das Tragen von Kopfbedeckungen ist in den Unterrichtsräumen verboten.
  • Schulsprache ist Deutsch.
  • Demokratiefeindliches (z. B. rechtsradikales, islamistisches) Gedankengut in Worten, Taten oder auf der Kleidung ist verboten und führt gegebenenfalls zur Anzeige.
  • Eine Unterrichtsbefreiung vor den Ferien oder im Anschluss an die Ferien ist grundsätzlich nicht möglich.

5. Beratung

Bei Lern- und Leistungsproblemen, bei Fragen zur Schullaufbahn, bei schulischen Krisensituationen, bei besonderen Begabungen sowie bei Fragen der Berufsorientierung nehmen Sie zunächst Kontakt mit der Klassenlehrkraft auf. Darüber hinaus stehen Ihnen unser Schulpsychologe (siehe Homepage des Staatl. Schulamtes Weilheim), unsere Beratungslehrerin Frau Forstner (Tel. 08856/813-730) und unsere Jugendsozialpädagogin Frau Indinemao (Tel. 08856/813-748) für Informationen zur Verfügung.