Ansicht Schulgebäude Südseite

Schulregeln der Bürgermeister-Prandl-Mittelschule im Schuljahr 2026/27

I. Präambel


Unsere Schule ist der gemeinsame Arbeitsplatz von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften sowie vielen weiteren Mitarbeitenden. Damit sich alle wohlfühlen und erfolgreich lernen und arbeiten können, brauchen wir ein respektvolles Miteinander.
Ein gutes Betriebsklima entsteht durch gegenseitige Rücksichtnahme, Freundlichkeit und die Bereitschaft, Verantwortung für die Gemeinschaft zu übernehmen. Klare Regeln und gemeinsame Absprachen helfen uns, Konflikte zu vermeiden und unseren Schulalltag friedlich, kreativ und lebendig zu gestalten.
Jede und jeder trägt dazu bei, dass unsere Schule ein Ort ist, an dem Lernen mit Freude gelingt und sich alle willkommen fühlen.

 

II. Erkrankungen

 

  • Schüler, die aufgrund einer Erkrankung nicht am Unterricht teilnehmen können, müssen am Erkrankungstag bis 08:00 Uhr über den Elternaccount des Schulmanagers krankgemeldet werden. Nur in Ausnahmefällen sollten Erziehungsberechtigte im Sekretariat angerufen.
     
  • Ist die Dauer der Erkrankung nicht abzusehen, muss die Schülerin / der Schüler täglich neu entschuldigt werden.
     
  • Nach dem dritten Erkrankungstag muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
     
  • Schülerinnen und Schüler, die im Laufe des Schultages erkranken, können vom Unterricht nur befreit werden, wenn sie von einem Erziehungsberechtigten persönlich abgeholt werden. Eine Unterschrift auf einem entsprechenden Formblatt ist im Sekretariat zu leisten.
     
  • Eine Unterrichtsbefreiung vor den Ferien oder im Anschluss an die Ferien ist grundsätzlich nicht möglich.

     

III. Verhalten vor und nach dem Unterricht

 

 1. Unterrichtsbeginn ist pünktlich um 08:00 Uhr!

  • Ab 07:45 gehen die Schülerinnen und Schüler zügig in ihr Klassenzimmer und verlassen dieses danach nur nach Absprache mit der Lehrkraft.
     
  • Ab 07:55 sitzen sie arbeitsbereit und vorbereitet an ihrem Tisch, damit der Unterricht pünktlich beginnen kann.
     
  • Penzberger Schüler, die später Unterricht haben, kommen erst zum tatsächlichen Unterrichtsbeginn.

2. Nach Unterrichtsende …

  • ist das Klassenzimmer in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen, die Stühle sind hochzustellen.
     
  • ist das Schulgebäude umgehend zu verlassen, wer nicht auf den Bus warten muss, verlässt auch das Schulgelände.

     

IV. Während des Unterrichts …

 

  • sind die Klassenregeln einzuhalten!
     
  • werden fehlende Hausaufgaben und Materialien im Schulmanager vermerkt.
     
  • Bei Häufungen werden die Erziehungsberechtigten benachrichtigt. Eine Nacharbeit außerhalb der Unterrichtszeiten kann angeordnet werden. In diesem Fall haben die Erziehungsberechtigten für den Heimweg zu sorgen.
     
  • ist das Essen und Kaugummikauen nicht erlaubt.
     
  • ist das Auffüllen der Wasserflaschen am Wasserspender und der Kauf von Getränken verboten. Hierfür sind die Pausen zu nutzen.
     
  • soll das Trinken eingeschränkt werden. Es sollte zum Stundenwechsel bzw. in den Pausen genug getrunken werden oder nach Absprache mit der Lehrkraft.
     
  • sind Toilettengänge nur in Ausnahmefällen gestattet. Die Toiletten können zu Beginn oder am Ende der Pause aufgesucht werden.
     
  • ist das Verlassen des Schulgeländes nicht gestattet.
     
  • sind Unterrichtsstörungen zu unterlassen. Bei massiven Unterrichtsstörungen kann eine Abholung durch einen Erziehungsberechtigten notwendig werden.
     
  • ist der Pausenverkauf zu organisieren.

     

V. Pausenregelung

 
1. Am Vormittag …

  • werden die Pausen bei geeignetem Wetter auf dem Pausenhof verbracht. Bei ungeeignetem Wetter bleiben die Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer. Versorgungsgänge werden in Absprache mit der Aufsicht führenden Lehrkraft gemacht.
     
  • ist der Pausenhof zügig aufzusuchen.
     
  • darf der Pausenhof / das Schulgelände nicht verlassen werden.
     
  • ist das Einkaufen beim Pausenverkauf nur in Ausnahmefällen gestattet und muss vor dem Gang auf dem Pausenhof erledigt werden.
     
  • ist das Ballspielen in übersichtlichen Gruppen mit einem geeigneten Ball erlaubt, wenn die Regeln eingehalten werden (kein „Bolzen“, unbedingte Rücksichtnahme auf alle Personen, die sich auf dem Pausenhof aufhalten). Sollten die Regeln missachtet werden, wird der Ball von der Aufsicht führenden Lehrkraft abgenommen.
     
  • ist das Klassenzimmer nach dem Ende der Pause zügig wieder aufzusuchen. 


2. In der Mittagspause …

  • darf das Schulgelände nur verlassen werden, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
     
  • Nach der Mittagspause beginnt der Unterricht pünktlich zu den angegebenen Zeiten (BOZ-Fächer um 13:45 Uhr, sonst um 14:00 Uhr).
     

VI. Allgemeine Verhaltensregeln

 

Wir sind eine handyfreie Schule!

  • Handys, Smartwatches, Kopfhörer, Smartglaces und ähnliche Gegenstände sind grundsätzlich im ausgeschalteten Zustand in der Schultasche aufzubewahren.
     
  • Sichtbar getragene Handys kann die Lehrkraft einziehen. Die Rückgabe erfolgt am Ende des Schultages und die Eltern werden durch einen Verweis über den Regelverstoß nach § 56 Abs. 5 BayEUG informiert.
     
  • Es wird darauf hingewiesen, dass es verboten ist, Personen ohne deren Einwilligung zu filmen, zu fotografieren bzw. von ihnen Tonaufzeichnungen zu machen. Darüber hinaus ist eine Veröffentlichung von Aufnahmen nur mit deren ausdrücklichem Einverständnis zulässig. Auch ist es verboten, gewalttätige und pornographische Bilder oder Filme zu zeigen oder zu verbreiten. Sollte ein Schüler gegen diese Grundsätze vorstoßen, wird die Schule die Polizei informieren.


Unterrichtsfremde Gegenstände

  • Das Mitführen unterrichtsfremder Gegenstände ist verboten. Verstöße gegen das Verbot können zur Abnahme der Gegenstände führen.
     
  • Für den Verlust unterrichtsfremder Gegenstände wird keine Haftung übernommen.


Respekt vor allen Menschen und fremdem Eigentum

  • Allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft ist mit Respekt zu begegnen.
     
  • Den Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrkräfte ist ohne Diskussion Folge zu leisten.
     
  • Das Verwenden eines angemessenen Tons und einer angemessenen Sprache im Schulhaus, die nicht beleidigend, verletzend oder diskriminierend ist, ist verpflichtend.
     
  • Da niemand durch Sprache ausgegrenzt werden darf, sind Unterhaltungen in einer Sprache zu führen, die jeder versteht. Diese Sprache ist an unserer Schule Deutsch.
     
  • Verbale Angriffe und Beleidigungen sowie Mobbing – auch über soziale Netzwerke - sind streng verboten.
     
  • Es darf nicht gerauft oder geschubst werden – auch nicht „zum Spaß“.
     
  • Diebstahl ist verboten, führt zu Konsequenzen und wird gegebenenfalls zur Anzeige gebracht.
     
  • Beschädigungen und Verunreinigungen von Schul- und Privateigentum werden vom Verursacher ersetzt bzw. gereinigt.
     
  • Auf dem Schulhof und in den Unterrichtsräumen ist das Spucken streng verboten.
     
  • Gegenstände, von denen Gefahr ausgehen kann (z. B. Messer, Werkzeuge usw.) dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
     
  • Das Tragen einer dem „Arbeitsort Schule“ angemessenen und respektvollen Kleidung wird vorausgesetzt.
     
  • Modische Kopfbedeckungen sind im Unterricht abzunehmen.
     
  • Demokratiefeindliches Gedankengut in Worten, Taten oder auf der Kleidung ist verboten und führt gegebenenfalls zur Anzeige.

     

VII. Beratung

 

Bei Lern- und Leistungsproblemen, bei Fragen zur Schullaufbahn, bei schulischen Krisensituationen, bei besonderen Begabungen sowie bei Fragen der Berufsorientierung nehmen Sie zunächst Kontakt mit der Klassenlehrkraft auf.

Darüber hinaus stehen Ihnen

  • unsere zuständige Schulpsychologin Frau Fahl,
     
  • unsere Beratungslehrerin Frau Forstner und
     
  • unsere Jugendsozialpädagogin Frau Indinemao für Informationen zur Verfügung über die gewohnten Kanäle zur Verfügung (Schulmanager, Email, Telefon).