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Das Mitführen unterrichtsfremder Gegenstände ist verboten. Verstöße gegen das Verbot führen zur Abnahme der Gegenstände.
Handys sind auf dem gesamten Schulgelände auszuschalten. Über Ausnahmen entscheidet die Aufsicht führende Lehrkraft. Bei Zuwiderhandlung kann das Handy vorübergehend einbehalten werden.
Für den Verlust unterrichtsfremder Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden.
Nikotin, Alkohol und andere Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten und führen zur Abnahme, zu Ordnungsmaßnahmen, zur Mitteilung an die Erziehungsberechtigten und gegebenenfalls zur Anzeige.
Bei Lern- und Leistungsproblemen, bei Fragen zur Schullaufbahn, bei schulischen Krisensituationen, bei besonderen Begabungen sowie bei Fragen der Berufsorientierung nehmen Sie zunächst Kontakt mit der Klassenlehrkraft auf. Darüber hinaus stehen Ihnen unser Schulpsychologe (siehe Homepage des Staatl. Schulamtes Weilheim), unsere Beratungslehrerin Frau Forstner (Tel. 08856/813-730) und unsere Jugendsozialpädagogin Frau Indinemao (Tel. 08856/813-748) für Informationen zur Verfügung.